Die Apostolische Gemeinschaft versteht im Sinne ihres Verständnisses von Gemeinde und Gemeinschaft die Ökumene als „Ausdruck des Wissens um die christliche Einheit und als Zeichen des Verlangens nach ihr“.
Ökumene wird nur dann ihrer Bedeutung gerecht, wenn die „Handelnden“ wirklich unter der Zerrissenheit der einen Kirche Christi leiden. Ermahnungen zur Einheit, die gehört, vielleicht sogar nachgesprochen, aber nicht befolgt werden, können den Leib Christi nicht zur Genesung bringen. Stück für Stück wird ein Glied nach dem andern absterben und alle anderen mit schwächen. Auch Apostolische Christen – und hier ist jeder ganz persönlich gemeint – stehen hier in einer Verantwortung für die gesamte Christenheit.
Die Apostolische Gemeinschaft unterstützt daher ausdrücklich die Mitgliedschaft ihrer Gemeinden in den örtlichen ACK. Auf Landes- und Bundesebene wird die Mitgliedschaft durch die Kirchenleitung beantragt und wahrgenommen. Zur Zeit besteht eine Gastmitgliedschaft in Thüringen sowie eine Vollmitgliedschaft in den Ländern Sachsen (seit 2016), Sachsen-Anhalt (seit 2020), NRW (seit 2022) und Bayern (seit 2023). Die Gastmitgliedschaft in der Bundes-ACK wurde im Oktober 2012 beantragt, bei der Frühjahrstagung der ACK Ende März 2014 in Erfurt erfolgte die Aufnahme in einem Gottesdienst.
- Homepage der Bundes-ACK: www.oekumene-ack.de
Die Apostolische Gemeinschaft begrüßt außerdem ausdrücklich die Mitarbeit ihrer Mitglieder in den örtlichen Organisationen der Evangelischen Allianz und spricht sich für eine Zusammenarbeit mit der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)“ aus, wo sie seit 2014 Gastmitglied und seit 2022 Vollmitglied ist.
- Homepage der Evgl. Allianz: www.ead.de
- Homepage der VEF: www.vef.de
Die Charta Oecumenica ist ein Dokument1, das 12 Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa enthält. An ihrer Entstehung waren mehr als 300 Kirchen beteiligt. Die Charta Oecumenica wurde am 22.04.2001 in Straßburg von Vertretern der Konferenz Europäischer Kirchen2 und des Rates der europäischen Bischofskonferenzen3 unterzeichnet. In Deutschland wurde sie auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angenommen. Die Apostolische Gemeinschaft sieht sich den Leitlinien der Charta Oecumenica verpflichtet.
3 Im Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) sind die römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa zusammengeschlossen
Stand: 09. Januar 2024